Rechtsanwaltskanzlei
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Martina Busch       
                                                           Berlin

  • Die Vergütung erfolgt nach dem geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), bzw. einer Honorarvereinbarung.
  • Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann Abrechnung auf Basis der Verfahrens- bzw. Prozeßkostenhilfe erfolgen.
    Dieses bedarf einer gesonderten Absprache.
     

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