Rechtsanwaltskanzlei
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Martina Busch       
                                                           Berlin

Beauftragung/ Mandatierung/ Vollmacht:
In aller Regel ist bei Mandatserteilung eine schriftliche Vollmacht zu unterzeichnen. Diese muss in einzelnen Angelegenheiten bei Gerichten, Behörden oder gegnerischen Parteien/ Rechtsanwälten vorgelegt werden.

Ich weise darauf hin, dass die Urkunde im Original unterzeichnet an meine Kanzlei zu übermitteln ist. Eine Übermittlung per e-mail bzw. Fax wird nicht als ausreichend anerkannt.

Hier können Sie die Vollmacht als PDF-Dokument herunterladen.

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Vollmacht

Besonderes:
Nach Absprache biete ich mit Blick auf den beschriebenen Haupttätigkeitsschwerpunkt an, auch ausserhalb der Geschäftszeiten meines Kanzleibetriebes Ihnen für Informationen in wichtigen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Diesbezüglich können Vereinbarungen getroffen werden.

 

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